Teilnahmebedingungen für das Meisterstipendium 2025
Starke Marken fördern Nachwuchs.
Engagiert, passioniert, zukunftsorientiert: Bereits seit ihrer Gründung 2006 liegt den starken Marken die Nachwuchsförderung ganz besonders am Herzen – denn hier wird der Grundstein für die erfolgreiche Neugründung oder Weiterführung vieler Betriebe gelegt. Auch in diesem Jahr loben die »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. zehn Stipendien für motivierte Meisteranwärter*innen aus dem Elektrohandwerk. Ab 01. Juli können sich die Kandidat*innen aus ganz Deutschland für das Meisterstipendium 2025 bewerben. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2025.
Wichtige Zugangsvoraussetzung: Das Startdatum des Meisterkurses muss bei allen Bewerber*innen zwischen dem 01. Januar 2025 und dem 31. März 2026 liegen. Wer sich für das Stipendium bewerben möchte, wird aufgefordert, den nachfolgenden Bewerbungsbogen auszufüllen.
Die zehn Stipendiat*innen werden im Oktober 2025 von einer unabhängigen Expertenjury ausgewählt. Diese besteht aus Vertreter:innen des Großhandels und der Industrie sowie des ZVEH und des ELMAR-Projektbüros, das für die Koordination des jährlich von den Elektromarken vergebenen Markenpreises ELMAR zuständig ist. Pro Stipendiat*in beträgt die Höhe des Stipendiums 7.000 €.
Die Meisterstipendiat*innen werden am 04. Dezember 2025 im besonderen Ambiente des Hyatt Regency Mainz auf dem »Markenforum der Elektrobranche» mit anschließendem Galadinner offiziell vorgestellt und gefeiert. Der etablierte Branchentreff bietet den Stipendiat*innen die Möglichkeit, wichtige Kontakte zu knüpfen und sich über aktuelle Entwicklungen im Elektrohandwerk auszutauschen. Zudem profitieren die Stipendiat*innen als Netzwerkpartner*innen von vielfältigen Aktivitäten der »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. und werden eine/r ihrer Markenbotschafter*innen.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN MEISTERSTIPENDIUM
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln die Vergabe des Meisterstipendiums 2025 und den Ablauf der Auswahl der Bewerber*innen für das Meisterstipendium 2025.
- Allgemeine Voraussetzungen
- Bewerben können sich Elektrohandwerksgesell*innen aus ganz Deutschland deren Meisterausbildung im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.03.2026 beginnt.
- Die Höhe des Stipendiums beträgt 7.000 €, ausgezahlt in zwei Teilzahlungen zu jeweils 50 % zu Beginn und 50 % bei erfolgreichem Abschluss der Meisterausbildung.
- Die Meisteranwärter*innen bewerben sich im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09.2025 für eines der zehn zu vergebenden Stipendien.
- Auf die Gewährung von Unterstützungen des »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. besteht kein Rechtsanspruch.
- Verfahren
- Die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch die Jury des »Elektromarken. Starke Partner.« e.V.
- Die Entscheidung über die Gewährung des Stipendiums wird in schriftlicher Form der Stipendiatin / dem Stipendiaten mitgeteilt.
- Eine durch unwahre oder unvollständige Angaben oder auf andere gesetzeswidrige Art erlangte Unterstützung ist zurückzuzahlen.
- Datenschutz
- Für die Auswahl und Kürung der Gewinner*innen des Meisterstipendiums ist die Verarbeitung der im Anmeldeformular angegebenen Daten und der später eingereichten Unterlagen im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes erforderlich. Diese Daten werden vom »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. bis zur Abwicklung der Vergabe und Publizierung der Gewinner*innen des Meisterstipendiums gespeichert. Hierzu erklärt die / der Teilnehmer*in hiermit ausdrücklich ihre / seine Einwilligung.
- Auf die der / dem Teilnehmer*in zustehenden Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten wird hingewiesen. Die / der Teilnehmer*in kann jederzeit durch Widerruf die Einwilligung zur Verarbeitung ihrer / seiner Daten aufheben. Mit dem Widerruf der Einwilligung ist auch die Teilnahme am Auswahlverfahren für das Meisterstipendium beendet.
- Zusatz
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweisen.