Teilnahmebedingungen ELMAR
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln die Bewerbung für den ELMAR 2026 und das Verfahren zur Auswahl von Unternehmen der Elektrohandwerksbranche für die Auszeichnung mit dem ELMAR in den verschiedenen Kategorien sowie die Gewinnvergabe und die Bekanntmachung der Gewinner des Wettbewerbs.
- Teilnehmer*innen
Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen der Elektrohandwerksbranche mit Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die in den letzten zwei Jahren nicht unter den Finalisten waren. - Bewerbung
- Die Bewerbung für den ELMAR erfolgt durch das Ausfüllen des Fragebogens und die Einreichung eines kurzen Bewerbungsvideos über die Wettbewerbsplattform bis zum 31. Juli 2026. Alle im Fragebogen vorgesehenen Felder sind vollständig, wahrheitsgemäß und korrekt auszufüllen. Verspätet eingereichte Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.
- Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren für den ELMAR ist kostenlos. Etwaige Kosten für die Teilnahme am Auswahlverfahren trägt ausschließlich der/die Teilnehmer*in. Die eingereichten Unterlagen werden nicht archiviert und können somit nicht für weitere ELMAR-Wettbewerbe berücksichtigt werden.
- Unrichtige Angaben im Rahmen der Bewerbung und/oder des Auswahlverfahrens gemäß Ziffer 3 führen zum Ausschluss des teilnehmenden Unternehmens.
- Auswahlverfahren
- Die »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. bestimmt eine Jury aus unabhängigen Expert*innen aus Wirtschaft und Wissenschaft, die nicht Mitglied des »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. sind. Die Juror*innen bewerten die eingereichten Unterlagen hinsichtlich der Markenidentität und Markenkommunikation bzw. der Markeninnovation.
- Aus den teilnehmenden Unternehmen werden maximal 30 Betriebe ausgewählt und in einem Telefoninterview / Teams Call sowie durch Einreichung weiterer Unterlagen (z. B. Broschüren, Visitenkarten, Briefpapier, Imagefilme, Werbemittel) hinsichtlich der Markenidentität und Markenkommunikation sowie der Markeninnovation bzw. der Qualifikation zur Arbeitgebermarke befragt und bewertet.
- Sofern das teilnehmende Unternehmen als einer dieser Betriebe ausgewählt wurde, verpflichtet dieses sich, nach vorheriger Abstimmung, ein Telefoninterview / einen Teams Call zu ermöglichen. Sofern kein Interviewtermin innerhalb des von »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. für das Auswahlverfahren vorgesehenen Zeitraumes gefunden werden kann und/oder das teilnehmende Unternehmen das Telefoninterview / den Teams Call verweigert, wird es vom Auswahlverfahren und dem weiteren Wettbewerb ausgeschlossen. In diesem Fall besteht das Recht, einen anderen Teilnehmer für das Telefoninterview / den Teams Call auszuwählen.
- Sollte das teilnehmende Unternehmen nicht für die zweite Wettbewerbsstufe (Telefoninterview / Teams Call) ausgewählt werden, besteht kein Anspruch auf Begründung zum Ausscheiden aus dem Wettbewerb um den ELMAR.
- Nach Auswertung der Telefoninterviews / Teams Calls gemäß Ziffer 3.2 geht es für die letzten 12 Betriebe in die Endauswahl. Diese Betriebe werden im Rahmen eines zuvor abgestimmten Besuchstermins im Unternehmen aufgesucht und filmisch porträtiert. Die dabei entstehenden Imagefilme fließen in die abschließende Bewertung der Jury ein. Sofern kein Besuchstermin innerhalb des von »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. für das Auswahlverfahren vorgesehenen Zeitraumes gefunden werden kann und/oder das teilnehmende Unternehmen den Besuch des ELMAR-Einsatzteams verweigert, wird es vom Auswahlverfahren und dem weiteren Wettbewerb ausgeschlossen. In diesem Fall besteht das Recht, ein anderes teilnehmendes Unternehmen nachzunominieren.
- Des Weiteren verpflichtet sich das Unternehmen, das zu den 12 Finalisten gehört und somit zu einem Kolloquium eingeladen wird, der Jury sein Unternehmen im Rahmen dieses Kolloquiums vorzustellen und für Fragen zur Verfügung zu stehen. Sofern das teilnehmende Unternehmen nicht an dem Kolloquium teilnehmen kann, wird es von dem Auswahlverfahren ausgeschlossen. In diesem Fall besteht das Recht, eines der teilnehmenden Unternehmen, mit denen ein Telefoninterview / Teams Call durchgeführt wurde, nachzunominieren.
- Alle Jurysitzungen sind nicht öffentlich.
- »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. als Veranstalter des ELMAR ist berechtigt, die Abwicklung des Auswahlverfahrens und die Zusammensetzung der Jury nach eigenem Ermessen zu verändern.
- Gewinnvergabe
- In den Kategorien 1 bis 3 (Kategorie 1: Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeiter*innen | Kategorie 2: Unternehmen mit 11 bis 30 Mitarbeiter*innen | Kategorie 3: Unternehmen mit mehr als 30 Mitarbeiter*innen) im Wettbewerb um den ELMAR 2026 werden von der Jury je ein erster, ein zweiter und ein dritter Preis vergeben. Im Wettbewerb um den ELMAR Newcomer 2026 und beim Sonderpreis ELMAR Arbeitgeber 2026 vergibt die Jury jeweils einen ersten Platz. Die Jury ist nicht verpflichtet, in der Unternehmenskategorie ELMAR Newcomer 2026 drei Preise zu vergeben, wenn die Qualität der Einreichungen keine Auszeichnung rechtfertigt.
Die Auswahl der Gewinner erfolgt nach freiem Ermessen der Jury. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. - Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb verpflichten sich die Gewinner unwiderruflich im Falle einer Auszeichnung durch die Jury, den Gewinn anzunehmen und im Rahmen des »Markenforum der Elektrobranche«, einer öffentlichen, rechtzeitig angekündigten Veranstaltung des »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. mit Vertretern der deutschen Elektrobranche, den Preis – ggf. durch eine*n Vertreter*in – entgegenzunehmen.
- Jeder Gewinner wird in die Presse- und Medienaktivitäten des ELMAR in Fach- und Tagespresse, u.a. in Mailings des »Elektromarken. Starke Partner.« e.V., sowie in die Zusammenarbeit mit den Verbänden ZVEH und VEG eingebunden. »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. ist in der Gestaltung der Presse- und Medienaktivitäten frei. Ein Anspruch auf Erbringung bestimmter Leistungen für die Gewinner des ELMAR besteht nicht. Das dotierte Preisgeld wird unbar in allen Kategorien und in der jeweils ausgelobten Höhe ausgezahlt.
- In den Kategorien 1 bis 3 (Kategorie 1: Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeiter*innen | Kategorie 2: Unternehmen mit 11 bis 30 Mitarbeiter*innen | Kategorie 3: Unternehmen mit mehr als 30 Mitarbeiter*innen) im Wettbewerb um den ELMAR 2026 werden von der Jury je ein erster, ein zweiter und ein dritter Preis vergeben. Im Wettbewerb um den ELMAR Newcomer 2026 und beim Sonderpreis ELMAR Arbeitgeber 2026 vergibt die Jury jeweils einen ersten Platz. Die Jury ist nicht verpflichtet, in der Unternehmenskategorie ELMAR Newcomer 2026 drei Preise zu vergeben, wenn die Qualität der Einreichungen keine Auszeichnung rechtfertigt.
- Nutzungsrechte
Der/die Teilnehmer*in räumt »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. unwiderruflich das Recht ein, sein/ihr Unternehmen im Rahmen der Presse- und Medienaktivitäten des ELMAR zu nennen. Der/die Teilnehmer*in räumt »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. ferner unwiderruflich vergütungsfrei ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem eingereichten Material (einschließlich Logo) für die Presse- und Medienaktivitäten des ELMAR ein, insbesondere das Recht, das eingereichte Material zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und zu senden. Der/die Teilnehmer*in sichert ausdrücklich zu, dass er/sie zur Übertragung des vorstehend genannten Rechte berechtigt ist und dass dem keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Namens- und Kennzeichnungsrechte) entgegenstehen. Der/die Teilnehmer*in stellt »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. insofern von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Der/die Teilnehmer*in willigt ebenfalls unwiderruflich in die unentgeltliche Veröffentlichung und Verbreitung von Foto- und Filmmaterial ein, das mit dem teilnehmenden Unternehmen während des Auswahlverfahrens sowie im Rahmen der Gewinnvergabe erstellt wird. - Haftung
Der »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seitens der »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. nur bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Rahmen der Produkthaftung. Der Schadensersatzanspruch im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen sowie vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt ebenfalls für grobe Fahrlässigkeit, sofern nicht einer der in Satz 2 genannten Ausnahmefälle vorliegt. Diese Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für Erfüllungsgehilfen des »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. - Datenschutz
Dem »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. ist der Schutz der personenbezogenen Daten des/der Teilnehmer*in ein besonderes Anliegen. Der Verein hält sich an die einschlägigen Datenschutz-Richtlinien und erläutert in der folgenden Datenschutzerklärung den Umgang mit den Daten des/der Teilnehmer*in.- Datenschutz auf einen Blick
Datenerfassung und Nutzung:
Für die Durchführung des Wettbewerbs werden die im Online-Fragebogen und in den im weiteren Verlauf eingereichten Unterlagen angegebenen Daten erhoben. Diese Daten werden von dem »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. sowie dem ELMAR-Projektbüro bis zur Abwicklung der Vergabe und Publizierung der Gewinner des ELMAR und damit bis zu der in Punkt 2.2 genannten Frist verarbeitet und gespeichert. Hiervon ausgenommen bleibt die Aufbewahrung des Fragebogens aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Hierzu erklärt der/die Teilnehmer*in hiermit ausdrücklich seine/ihre Einwilligung. Der/die Teilnehmer*in willigt ebenfalls ein, dass die gespeicherten Kontaktdaten den Mitgliedsunternehmen des »Elektromarken. Starke Partner.« e.V. auf Anfrage – auch zu Werbezwecken (z. B. Newsletter) – übermittelt werden.
Welche Rechte haben die Teilnehmer*innen bezüglich Ihrer Daten?
Die Teilnehmer*innen haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck der gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie sind berechtigt, die Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen, und haben das Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Außerdem besteht das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen, Details hierzu unter 7.2 »Recht auf Einschränkung der Verarbeitung«. - Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:
Elektromarken. Starke Partner. e.V.
Hundemstraße 4
57368 Lennestadt
Telefon: +49 151 15 51 23 54
E-Mail: info@elektromarken.de
Internet: www.elektromarken.de
Widerruf der Einwilligung der Datenverarbeitung, Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO):
Die Teilnehmer*innen können eine bereits erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an die verantwortliche Stelle aus. Mit dem Widerruf der Einwilligung ist auch die Teilnahme am Wettbewerb für den ELMAR beendet. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben die Teilnehmer*innen jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Mit Einlegen des Widerspruchs werden die betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, es können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachgewiesen werden, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der Teilnehmer*innen überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO).
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben die Teilnehmer*innen das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Mit dem Widerspruch werden die personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedsstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
Recht auf Datenübertragbarkeit:
Die Teilnehmer*innen haben das Rechts, Daten, die auf Grundlage einer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeitet werden, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Auskunft, Sperrung, Löschung und Berichtigung:
Die Teilnehmer*innen haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten in folgenden Fällen zu verlangen:
Wenn die Teilnehmer*innen die Richtigkeit ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, ist dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben die Teilnehmer*innen das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, kann statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangt werden.
Werden die personenbezogenen Daten nicht mehr benötigt, die Teilnehmer diese jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen.
Wenn die Teilnehmer*innen einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben die Teilnehmer*innen das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen.
Wenn die Teilnehmer*innen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit der Einwilligung der Teilnehmer*innen oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
- Datenschutz auf einen Blick
